Pflegeservice Bayern
Ein Beratungsangebot der
gesetzlichen Pflegekassen in Bayern

Lesezeit: 1 Minute 

5 Fakten über Pflegehilfsmittel

Wissen Sie, was Pflegehilfsmittel sind?

Hilfsmittel

  1. Pflegehilfsmittel sind Produkte, die speziell für die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen entwickelt und hergestellt werden und zur Anwendungen im häuslichen und allgemeinen Lebensbereich bestimmt sind. Hierzu gehören zum Beispiel Pflegebetten, Hausnotruf oder Kopfwaschbecken.
  2. Zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch gehören u. a. saugende Bettschutzeinlagen, Handschuhe, Desinfektionsmittel, usw.
  3. Monatlich steht Ihnen ein Zuschuss von 60 € zu (Antrag über Pflegekasse).
  4. Für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch benötigen Sie kein Rezept. Eine Benachrichtigung der Pflegekasse ist ausreichend.
  5. Viele Pflegehilfsmittel können Sie auch über die Pflegekasse ausleihen.


(18.08.2021) Pflegeservice-Bayern

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